Überlappungsgebiete
A-Welle – Libero Tarifverbund
Die Region Oensingen/ Niederbipp gehört einerseits zum Tarifverbund Libero und andererseits zur A-Welle. Die Zonen 526, 527, 528 und 529 der A-Welle bilden mit dem Libero (Zonen 279, 280, 281 und 282) ein Überlappungsgebiet.
Wenn Sie von Niederbipp nach Oensingen oder Aarau fahren, lösen Sie einen A-Welle Fahrausweis. Fahren Sie von Oensingen nach Solothurn, lösen Sie einen Libero Fahrausweis.
Wenn Sie zwischen Frick und Aarau fahren, lösen Sie einen A-Welle Fahrausweis.
Wenn Sie innerhalb der TNW-Zonen fahren, also zum Beispiel von Frick nach Laufenburg, dann kaufen Sie einen TNW Fahrausweis.
Mittelgäu / Aaregäu


In der Region Aaregäu werden die Überlappungszone 526 A-Welle (Libero Zone 281) sowie die Zone 525 erweitert und die Grenzen zwischen den A-Welle Zonen 525, 521 und 519 angepasst. Somit sind Sie bei der Wahl ihres Reisewegs frei und zahlen neu immer dieselbe Anzahl Zonen. (Links: alt, Rechts: neu)
Wer von Fulenbach / Wolfwil in Richtung Olten fährt, wählt neu seinen Reiseweg frei und zahlt stets dieselbe Anzahl Zonen (3 Zonen).
Und fahren Sie von Fulenbach / Wolfwil in Richtung Oensingen vergünstigen sich Ihre öV-Preise (2 Zonen). Auch der Schulweg mit dem öV in Richtung Neuendorf verbilligt sich (1 Zone).
Wer von Murgenthal / Rothrist mit der Bahn Richtung Olten fährt, wählt zwischen den Zonen 526/525/520 oder 519/521/520. Bei der letzteren Zonenkombination ist zudem der Bus zwischen Murgenthal und Rothrist enthalten.
A-Welle – ZVV

Region Spreitenbach
Ein Teil der Region Spreitenbach gehört einerseits zum Tarifverbund ZVV und andererseits zur A-Welle. Die Zone184 (ZVV) und ein Teil der Zone 572 (A-Welle) bilden ein Überlappungsgebiet (rot/blau schraffierte Fläche).
Wenn Sie mit der Limmattalbahn von Shoppi Tivoli, IKEA oder Kreuzäcker Richtung Zürich fahren, lösen Sie einen ZVV Fahrausweis. Dasselbe gilt ab den Spreitenbach-Haltestellen Geeracher, Seefeld, Rütilochstrasse, Ratzengasse, Altersheim sowie Brüel Richtung Zürich. Fahren Sie von den genannten Haltestellen in Richtung Aarau, lösen Sie einen A-Welle Fahrausweis.
Wenn Sie mit der Limmattalbahn ab Umwelt Arena Richtung Zürich reisen, benötigen Sie einen Z-Pass Fahrausweis.
Häufige Fragen & Antworten
1. Was lösen Reisende vom TNW in die A-Welle?
Wer beispielsweise von Frick nach Aarau fährt, löst neu einen A-Welle Fahrausweis.
2. Welche Fahrkarte benötigen Inhaber eines U-Abos?
Am Gültigkeitsbereich des U-Abos ändert sich nichts. Wer beispielsweise von Frick nach Rheinfelden pendelt, ist weiterhin mit dem U-Abo unterwegs. Wenn ein U-Abo-Besitzer zum Beispiel einmal wöchentlich mit dem Bus nach Aarau fährt, löst er ab der Staffelegg respektive dem Benkerjoch ein A-Welle Fahrausweis.
3. Was kaufen Fahrgäste von der A-Welle in den TNW?
Wer beispielsweise von Leibstadt nach Laufenburg fährt, löst neu ein A-Welle Fahrausweis.
4. Welche Fahrkarte benötigen Reisende innerhalb des Überlappungsgebiets bzw. des TNW?
Wer beispielsweise von Wittnau nach Stein-Säckingen fährt, löst wie bisher ein TNW Fahrausweis.
5. Sind A-Welle Fahrausweise «Alle Zonen» in den Überlappungszonen gültig?
Wer ein A-Welle Fahrausweis für «Alle Zonen» besitzt, profitiert neu davon, dass dieser für zusätzliche elf Zonen, also auch in der neuen Verbundüberlappung, gültig ist.
6. Ist der Z-Pass im Überlappungsgebiet gültig?
Nein, der Z-Pass ist im Überlappungsgebiet nicht gültig.
7. Kann das HochRhein Ticket in den Überlappungszonen genutzt werden?
Im HochRhein Ticket «Maxi» sind die A-Welle Zonen im Überlappungsgebiet enthalten.
8. Welches Sortiment können Sie über welchen Kanal lösen?
Alle SBB-Automaten im Überlappungsgebiet verkaufen das volle A-Welle Sortiment (Frick, Laufenburg, Stein-Säckingen, Eiken).
Die A-Welle besitzt innerhalb der Überlappungszonen keine A-Welle Automaten. Das Fahrpersonal der Postautos im Überlappungsgebiet verkauft A-Welle und TNW-Fahrausweise.
Auf den TNW-Automaten ist das A-Welle Sortiment nicht verfügbar. Für die Kunden, welche in die A-Welle reisen, ändert beim Billettkauf nicht viel. Denn bereits jetzt können an den TNW-Automaten keine Billette (direkter Verkehr) in die A-Welle bezogen werden. D.h., Anschlussfahrten für die A-Welle können an SBB-Automaten/ Bahnhöfen, beim PostAuto-Fahrpersonal sowie über die SBB- und PostAuto-App gekauft werden.
9. Für manche Kunden bedeutet die Verbundüberlappung eine Preiserhöhung. Wie wird dies begründet?
Da von einem Strecken- auf ein Zonensystem gewechselt wird, wird für die Kunden neu «eine Reise, ein Billett» möglich. Ausserdem erhalten Einzelreisende ein Billett für «Raum und Zeit», also innerhalb der gelösten A-Welle Zonen kann innerhalb der Gültigkeit beliebig viel gereist werden.
Beim Verkauf von Einzelbilletten kann eine Mehrfahrtenkarte verkauft werden, so profitieren Kunden von 10 Prozent Rabatt – was bisher keine Ermässigung gab.
Abonnemente: Im Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) subventionieren die Gemeinden die U-Abos direkt. In der A-Welle ist dies nicht der Fall. Deshalb ist dort die Schere sehr gross.