A-Welle Nachtnetz - Mit Nachtzuschlag

Mit dem A-Welle Nachtnetz sind Sie in den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag bis in die frühen Morgenstunden mit Bahn und Bus mobil. Das A-Welle Nachtnetz umfasst alle Linien mit der Bezeichnung SN, N und die Staarliner-Busse der Region Aarau. Diese speziell gekennzeichneten Nachtnetz-Linien sind zuschlagspflichtig. Wer das A-Welle Nachtnetz nutzen möchte, muss zwei Billette besitzen:

Billett 1: Gültiger Fahrausweis

Einen in der A-Welle gültigen Fahrausweis für die Strecke vom Start zum Zielort (z.B. Zonenbillett, Tageskarte, Abo, GA etc.). Wenn Sie noch keinen gültigen Fahrausweis besitzen, kaufen Sie ein entsprechendes Zonenbillett. Alle Fahrausweise, deren Gültigkeitsdauer auf einen Kalendertag lauten, sind im
anschliessenden Nachtnetz bis um 5 Uhr morgens gültig. Beispiel: Eine Tageskarte für Samstag, 24. April, gilt bis am frühen Sonntagmorgen, 25. April, um 5 Uhr.

Billett 2: Nachtzuschlag A-Welle für CHF 5.-

Der A-Welle Nachtzuschlag ist erhältlich als Einzel- oder Multi-Nachtzuschlag. Er kostet immer gleich viel, unabhängig davon, ob Sie 1. oder 2. Klasse reisen. Halbtax-Abos und andere Ermässigungskarten können nicht geltend gemacht werden. Sie erhalten den A-Welle Nachtzuschlag an allen Verkaufsstellen,
am Billettautomaten oder beim Fahrpersonal.

Und so lösen Sie den Nachtzuschlag am Automaten

Wo angezeigt, können Sie das Tastenfeld «Nachtzuschlag A-Welle» drücken und der Menüanweisung folgen. Bei den übrigen Geräten finden Sie dieses Produkt unter dem Menüpunkt «Weitere Billette/Angebote»

Preise

A-Welle Nachtzuschlag (Einzel) CHF 5.-

Multi-Nachtzuschlag A-Welle (6 für 5) CHF 25.-

Fahrten von / nach ZVV

  • Wenn Sie mit einer direkten Nachtlinie aus dem ZVV-Gebiet heimkehren (SN1, N32, N33, N51), benötigen Sie auf dieser Linie einen ZVV-Nachtzuschlag (CHF 5.-). Ein A-Welle Zuschlag ist erst nötig, wenn Sie innerhalb der A-Welle umsteigen.
  • In die umgekehrte Richtung gilt die gleiche Regel: Für die Fahrt mit einer direkten Nachtlinie in den ZVV genügt der ZVV-Nachtzuschlag.
  • Reisen Sie mit einer solchen Linie lediglich innerhalb der A-Welle, benötigen Sie den A-Welle Nachtzuschlag.